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Regelungen für alle Gottesdienste ab 09. Mai 2020

Liebe Gemeinde,
in unserer Diözese Rottenburg-Stuttgart wird es ab Samstag, 9. Mai, wieder möglich sein, miteinander in der Kirche Gottesdienst zu feiern.

Um die Gesundheit aller Mitfeiernden bestmöglich zu schützen, werden die Gottesdienste jedoch nur mit weitreichenden Einschränkungen stattfinden können. Bischof Dr. Gebhard Fürst: „Trotz der Einschränkungen ist dies ein Zeichen der Ermutigung nach den vergangenen, für uns Christen sehr schweren Wochen.“

Dazu gibt es folgende Regelungen:
Um ein Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu minimieren, wird es nur eine begrenzte Zahl von Mitfeiernden geben können. Diese Zahl orientiert sich an der Größe des Kirchenraums. Um den Schutz der Gottesdienstbesucher sicherzustellen, erweitert die Diözese den seitens der Landesregierung vorgegebenen Sicherheitsabstand auf mindestens zwei Meter nach allen Seiten. Die Sitzplätze müssen gekennzeichnet werden. Auch Plätze für Paare werden gekennzeichnet. Stehplätze sind nicht möglich.

Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche sind die notwendigen Abstände einzuhalten. Personen mit Krankheitssymptomen können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gottesdienstbesucher wird empfohlen. An den Eingängen gibt es eine Möglichkeit zur Handdesinfektion.

Anmeldung ist Voraussetzung für Teilnahme
Prinzipiell wird es Gottesdienste auch nur dann geben, wenn sich mindestens zwei Personen bereit erklären, den Einlass und die Einhaltung der Regeln in den Kirchen als Ordner zu kontrollieren. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gottesdienst ist eine vorherige Anmeldung. Dies ist nur telefonisch möglich über das Pfarrbüro, jeweils am Donnerstag und Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 07151 / 95959 – 22. Dies gilt auch für die Werktagsgottesdienste. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich.

Gemeindegesang ist nicht möglich, da gemeinsames Singen einer größeren Gruppe von Personen ein besonderes Infektionsrisiko birgt. In möglichst allen Gottesdiensten sollten deswegen Kantorinnen und Kantoren zum Einsatz kommen, die Lieder stellvertretend für die Gemeinde singen.

Sonntagspflicht weiter ausgesetzt
Die Sonntagspflicht bleibt trotz dieser neuen Möglichkeiten bis auf weiteres ausgesetzt. Dies ist auch ein deutliches Signal für ältere Personen oder Menschen, die zu Risikogruppen gehören. Sie sollen einerseits nicht von der Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch ausgeschlossen werden, andererseits aber keine falsche innere Verpflichtung verspüren, trotz des Bewusstseins der eigenen Gefährdung in den Gottesdienst kommen zu müssen.

Gottesdienstvorlagen für den häuslichen Gebrauch werden auch weiterhin für die Sonntage zur Verfügung gestellt und liegen am Schriftenstand auf.

Bischof Gebhard Fürst äußert sich in seiner Videobotschaft wie folgt:

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