Bei Gottesdiensten in Kirchen und Kirchenräumen ist die Zahl der Mitfeiernden weiterhin begrenzt. Diese Zahl orientiert sich an der Größe des Kirchenraumes. Zwischen den Mitfeiernden muss mindestens 1,50 Meter Abstand nach allen Seiten gewährleistet sein. Auch beim Betreten und Verlassen der Kirche ist der Abstand einzuhalten. Alle Mitfeiernden müssen einen Sitzplatz haben. Stehplätze sind nicht möglich. Für getestete, geimpfte oder genesene Personen kann es keine Ausnahmen von den Regelungen für die Gottesdienste geben. Die Ordner*innen bemühen sich möglichst jeder Person im Rahmen der zugelassenen Platzzahl eine Mitfeier des Gottesdienstes zu ermöglichen.
Menschenansammlungen sind vor- und nach den Gottesdiensten zu vermeiden.
An den Eingängen besteht eine Möglichkeit zur Handdesinfektion.
Gemeindegesang (gemeinsamer Gesang aller Mitfeiernden mit Maske) ist nach Maßgabe des Pandemiestufenplans möglich. Das Mitbringen eigener Gotteslobbücher wird empfohlen. Es können von der Kirchengemeinde keine Gotteslobbücher zur Verfügung gestellt werden.
In den Alarmstufen ist der Gemeindegesang nur noch in folgendem Umfang möglich:
– Akklamation
– Kehrverse (z.B. im Antwortpsalm)
– Hallelujaruf
– Kurze Liedformen wie Gloria, Sanctus und Agnus Dei
– zusätzlich maximal 2 Gemeindelieder mit wenigen Strophen
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Gottesdienstbesucher*innen ab
6 Jahren während des gesamten Verlaufs des Gottesdienstes verpflichtend.
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In der Warn- und den Alarmstufen des Landes Baden-Württemberg müssen Personen ab 18 Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung nach FFP2 oder einem vergleichbaren Standard tragen.
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Für Personen ab 6 Jahren bis einschließlich 17 Jahre genügt wie bisher der medizinische Mund-Nasen-Schutz.
Bei der Feier von Gottesdiensten muss mindestens ein/e Ordner/in den Einlass und die Einhaltung der Regeln in der Kirche kontrollieren.
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Beginn des Gottesdienstes, damit eine Einweisung auf die Plätze in Ruhe erfolgen kann. Bitte benutzen Sie nur markierte Sitzplätze.
Die Kommunionspendung erfolgt unter Einhaltung der hygienischen Vorsichtsmaßnahmen und des erforderlichen Mindestabstands. Mundkommunion ist während der Kommunion-spendung weiterhin nicht möglich.
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Bitte verwenden Sie die aufgestellten Weihwasserspender.
Die Sonntagspflicht bleibt ausgesetzt.
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.
Bitte halten Sie sich zu Ihrem Schutz und zur Vorsorge für andere an diese bestehenden Regelungen. Vielen Dank!