Noch keine Kommentare

Veränderungen in den Gottesdiensten ab 17.10.2020

Wie alle gesellschaftlichen Gruppen sind auch die Kirchengemeinden und deren Gruppierungen von der aktuellen Lage betroffen. Gottesdienste können unter Wahrung der generellen Hygieneregeln und einem gewissen räumlichen Abstand wie gewohnt stattfinden.
Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung („Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARSCoV-2- Infektionswelle“) geht mit einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern ein starker Anstieg der Fallzahlen mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten einher.
Im Rems-Murr-Kreis sind die Fallzahlen so stark angestiegen, dass die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner derzeit überschritten wurde. Sie ist innerhalb weniger Tage nach Erreichen des Warnwertes auf bereits über 50 am 16.10.2020 gestiegen.

Somit treten folgende Maßnahmen für alle Gottesdienste in Kraft:

  • Die Erfassung der Gottesdienstbesucher ist verpflichtend vorgeschrieben.
  • Gemeindegesang ist verboten.
  • Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.

Grundsätzlich gelten für alle Gottesdienste folgende Hinweise: 
Personen mit Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen und Atemnot oder Personen, die besonders infektionssensibel sind, sollen nicht an Gottesdiensten teilnehmen. Oberstes Ziel ist, Infektionsketten zu unterbrechen und immunsensible Menschen zu schützen.

Wir bitten alle Gemeindemitglieder um ihre Solidarität mit den Schwächeren und ganz allgemein um einen guten Umgang mit der Situation aus einem Gottvertrauen heraus und dem Geist des Evangeliums.

Weiteren Informationen der Diözese finden Sie hier

Einen Kommentar posten

Sie müssen betragen logged in um einen Kommentar zu hinterlassen .