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Neue Regelungen für Gottesdienste ab 05.04.2022 – FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen

Am 2. April 2022 liefen in Baden-Württemberg infolge der Bundesgesetzgebung nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen aus. Der Medienberichterstattung können Sie entnehmen, dass diese Entwicklung durchaus kontrovers diskutiert wird. Glücklicherweise können wir in den letzten Tagen deutlich sinkende Zahlen der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenz beobachten. Deswegen können auch in unserer Diözese weitere Lockerungen für die Feier der Liturgie ermöglicht werden. Vor allem fallen nach fast zwei Jahren die Mindestabstände weg, was in vielen kleineren Kirchen wieder eine regelmäßige Gottesdienstfeier ermöglichen wird.

  • Mindestabstände müssen ab sofort nicht mehr eingehalten werden. Stehplätze im Kirchenraum sind wieder möglich. Nach Möglichkeit soll in einer Übergangszeit aber eine Vollbelegung von Kirchen durch Einhaltung von Abständen nach wie vor vermieden werden. Es ist insgesamt ratsam, bereits vorbereitete Gottesdienstplanungen für die Kar- und Ostertage, die von einer reduzierten Belegungsmöglichkeit der Kirchen ausgehen, beizubehalten. 
  • Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleibt bestehen. Für Personen ab 18 Jahre ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben, für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren ist weiterhin eine medizinische Maske ausreichend. 
  • Die verpflichtende Höchstdauer von 60 Minuten besteht nicht mehr. Aufgrund der fortdauernden Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske wird aber weiterhin empfohlen, die Dauer von 60 Minuten nicht weit zu überschreiten. 
  • Die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Kircheneingang wird jedoch aufrecht erhalten. 

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