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Hygieneregeln für Gottesdienste

Inzidenzunabhängige-Regelung. Hier erfahren Sie die aktuell geltenden Vorsichtsmaßnahmen für Gottesdienste

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Würtemberg sowie der aktuellen bischöflichen Anordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart gelten für Gottesdienste strenge Vorsichtsmaßnahmen (vorbehaltlich weiterer Anordnungen der lokalen Behörden. Es gilt momentan inzidenzunabhängig:

  • Personen mit Krankheitssymptomen (wie z.B. Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs-/Geschmacksverlust, Schnupfen, Hals-/ Kopf-/Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz) sollen und Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen, dürfen NICHT teilnehmen. Wenn Sie unsicher sind, bleiben Sie bitte lieber vorsorglich zuhause!
  • MEDIZINISCHE Maske oder Atemschutz (Einweg-OP-Maske oder KN95/N95/KF94/KF99 oder FFP2-Standard) sind für alle vorgeschrieben (insbesondere für Ordner und Kommunionspender). 
  • Keine Verpflichtung zu einem Nachweis getestet/geimpft/genesen – aber Maskenpflicht für alle.
  • Namentliche Registrierung ist notwendig, wenn Sie an einem Gottesdienst teilnehmen. Die Bestimmungen zum Datenschutz werden eingehalten.
  • Mindestabstand von 1,50 m in alle Richtungen dadurch begrenzte Zahl von Feiernden (platzabhängige Höchstzahl in der jeweiligen Kirche) 
    deshalb markierte Sitzplätze (keine Stehplätze), die von Ordnern zugewiesen werden. 
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion im Eingangsbereich
  • Menschenansammlungen sind vor- und nach den Gottesdiensten zu vermeiden
  • Gemeinsamer Gesang MIT Masken (da hierbei vermehrt Tröpfchen verbreitet werden) in geschlossenen Räumen wieder möglich. Im Freien ohne Maske.
  • Mindestens ein Ordner, der den Einlass kontrolliert, Plätze zuweist und einschreitet, wenn die Regeln nicht eingehalten werden
  • Weiterhin kein Weihwasser, eigenes Gotteslob, kein Händereichen, Hust- und Nies-Etikette, Türkollekte statt Klingelbeutel,
  • Wie bisher ist die Sonntagspflicht ausgesetzt

Bitte halten Sie sich zu Ihrem Schutz und zur Vorsorge für andere an diese bestehenden Regelungen. Vielen Dank!

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