Ab sofort gilt beim Gottesdienstbesuch: FFP2-Maske tragen

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart reagiert auf neue landesrechtliche Vorgaben in der Corona-Pandemie und verschärft bewährte Sicherheitsvorschriften. Mit der Inkraftsetzung neuer landesrechtlicher Vorgaben besteht für die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Notwendigkeit, ihre bewährten Regelungen für die Feier der Liturgie zu verschärfen. So besteht laut einer neuen bischöflichen Anordnung für Personen ab 18 Jahren in...

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Hygieneregeln für Gottesdienste

Inzidenzunabhängige-Regelung. Hier erfahren Sie die aktuell geltenden Vorsichtsmaßnahmen für Gottesdienste Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Würtemberg sowie der aktuellen bischöflichen Anordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart gelten für Gottesdienste strenge Vorsichtsmaßnahmen (vorbehaltlich weiterer Anordnungen der lokalen Behörden. Es gilt momentan inzidenzunabhängig: Personen mit Krankheitssymptomen (wie z.B. Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs-/Geschmacksverlust, Schnupfen, Hals-/ Kopf-/Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen,...

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